Auch die aktuelle Ausgabe der Mieterzeitung des Deutschen Mieterbundes hält wieder interessante Themen für Mieter bereit. Wir haben drei Beiträge herausgepickt:
Wohngeld - geplante Kürzungen sorgen für Kritik
Beim Wohngeld sind ab 2027 deutliche Veränderungen geplant. Die Bundesregierung will die Ausgaben reduzieren und hat dazu eine Reform des Wohngeldgesetzes auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist u.a., die reguläre Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung von Mieten und Preisen auszusetzen. Außerdem soll die sogenannte Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Dadurch können künftig weniger haushalte Wohngeld erhalten oder geringere Leistungen bekommen. Nach Einschätzung des DMB können infolge der Reform rund 500.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Der Verband kritisiert die geplanten Einsparungen insbesondere vor dem Hintergrund weiterhin hoher Mieten, Heizkosten und allgemeiner Lebenshaltungskosten. Besonders betroffen könnten haushalte mit niedrigem Einkommen sowie Rentner sein. Der DMB befürchtet zudem, dass ein Teil der bisherigen Wohngeldbezieher künftig auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sein können.
Wichtig für derzeitige Wohngeldempfänger: Bereits bewilligtes Wohngeld soll nicht vorzeitig gekürzt werden. Bestehende Bescheide gelten grundsätzlich bis zum Ende ihres jeweiligen Bewilligungszeitraum weiter. Die neuen Regelungen sollen sich insbesondere bei zukünftigen Bewilligungen und neuen Anträgen auswirken.
Quelle: Bundesregierung, Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026
Der DMB fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und das Wohngeld weiterhin als verlässliche Unterstützung für Haushalte zu erhalten, deren Einkommen zur Deckung der Wohnkosten nicht ausreicht!
Drohnenflug über dem Wohngebäude kann zulässig sein
Ein kurzer und vorher angekündigter Drohnenflug zur Vermessung eines Hausdachs kann unterbestimmten Voraussetzungen zulässig sein - selbst wenn dabei Wohnungen aus geringer Entfernung erfasst werden können. Das Amtsgericht München hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden.
Rauchmelder im Hausflur: Wartungskosten nicht ohne Weiteres umlagefähig
Werden Rauchmelder in gemeinschaftlichen Hausfluren installiert, obwohl sie dort nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht vorgeschrieben sind, können die Wartungsarbeiten nicht ohne Weiteres als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landgericht Wuppertal.
Quelle: Mieter Zeitung des DMB 04/2026